Energieaudit nach EDL-G
Als von der BAFA anerkannter Energieauditor gemäß Energiedienstleistungsgesetz darf ich für Sie Energieaudits durchführen, die dann auch von der BAFA anerkannt werden.
Insbesondere durch das Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes zum 18.11.2023 sind nun auch Betriebe mit einem Endenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen, sofern sie nicht über ein Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen.
Sprechen Sie mich an – mit ein wenig Vorbereitung ist das Thema meist weniger dramatisch, als es klingt.
Ablauf
- Kickoff & Umfang
- Datensichtung (Energieflüsse, Verbräuche)
- Begehung / Interviews
- Bewertung & Maßnahmen
- Bericht / Dokumentation
Vorbereitung
- Verbrauchsdaten (Strom/Gas/Wärme)
- Anlagen- & Prozessübersicht
- Produktionszeiten / Schichtmodell
- Vorhandene Managementsysteme (falls vorhanden)